Informationen von A bis Z
Gegliedert nach A-Z erläutern wir Ihnen kurz und knapp die meistgestellten Fragen.
Abschlüsse
Bei bestandener Prüfung wird ein gemeinsames und bundesweit anerkanntes Diplom der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Saarland (VWA) verliehen. Es berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Betriebswirtin / Betriebswirt (VWA)" bzw."Verwaltungsbetriebswirtin / Verwaltungsbetriebswirt (VWA)".
Anmeldung
Sie können sich auf zwei Wegen zum Studium anmelden: Zum einen über unser Online-Anmeldeformular, alternativ können Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium aber auch herunterladen und ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen per Post an die Geschäftsstelle senden.
Anrechnung von Semestern
Studienzeiten an einer anderen VWA oder Abschlüsse anderer Weiterbildungsakademien können nach Prüfung angerechnet werden. Kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu.
Beratung
Die persönliche Betreuung und Beratung vor und während Ihrer gesamten Studienzeit ist uns sehr wichtig. Die Geschäftsüfhrung steht Ihnen gerne zur Seite vor Ort, per Mail und am Telefon. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Dozenten
Anerkannte Professoren der Universität und der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) des Saarlandes sowie erfahrene Praktiker aus Wirtschaft, Verwaltung und Justiz gehören seit Jahren zum bewährten Dozententeam und gewährleisten sowohl den Wissenschaftsbezug als auch die Praxisnähe.
Einordnung des Abschlusses in den DQR
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Instrument, das dazu dient, die vielfältigen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems abzubilden und einzuordnen. Er umfasst alle schulischen, beruflichen, akademischen sowie auf anderen Wegen erworbene Qualifikationen und bildet somit einen Rahmen für alle Facetten des lebenslangen Lernens. Mithilfe des DQR soll sowohl die Orientierung innerhalb des deutschen Bildungssystems erleichtert als auch Vergleichbarkeit mit anderen Abschlüssen in Europa hergestellt werden. Der Deutsche Qualifikationsrahmen definiert sowohl fachliche als auch personale Kompetenzen auf acht unterschiedlichen Niveaustufen.
Die Einordnung des Abschlusses „Betriebswirt*in (VWA)" in die Niveaustufe 6 bedeutet demnach, dass erfolgreiche Absolvent*innen in der Lage sind, umfassende fachliche Aufgaben- und Problemstellungen zu planen, zu bearbeiten und auszuwerten. Außerdem verfügen Absolvent*innen über Kompetenzen, um Prozesse eigenverantwortlich zu steuern – sei es im beruflichen Kontext oder in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches. Insgesamt sind die Anforderungen komplex und mit häufig auftretenden Veränderungen verbunden.
Quellen:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (o.J.): Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (o.J.): Der DQR
- Kultusministerkonferenz (KMK) (o.J.): Europäischer Qualifikationsrahmen / Deutscher Qualifikationsrahmen,
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der VWA befindet sich in der Fritz−Dobisch−Straße 6−8 in 66111 Saarbrücken. Sie kann fußläufig vom Haupbahnhof Saarbrücken aus erreicht werden. Ihre Ansprechpartner und die Kontaktdaten finden Sie hier.
Den Anfahrtsplan können sie auf der Website der Arbeitskammer des Saarlandes einsehen.
Interner Bereich
Studierende haben mit einem Login Zugriff auf den Internen Bereich. Dort stellen unseren Dozenten den Studierenden alle notwendigen Studienunterlagen zur Verfügung. Die Geschäftstelle veröffentlicht zudem alle wichtigen Informationen rund ums Studium.
Klausurtermine
Die Klausurtermine werden den eingeschriebenen Studierenden rechtzeitig bekanntgegeben. Sie werden im internen Bereich hinterlegt.
Notenskala
Für die Prüfungsleistungen werden folgende Noten erteilt:
13 bis 15 Punkte sehr gut (1)
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung;
10 bis 12 Punkte gut (2)
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung;
7 bis 9 Punkte befriedigend (3)
eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung;
4 bis 6 Punkte ausreichend (4)
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht;
1 bis 3 Punkte mangelhaft (5)
eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die
notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben
werden können;
0 Punkte ungenügend (6)
eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so
lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung finden eingeschriebene Studierende im internen Bereich, der Login-geschützt ist.
Studienablauf und Dauer
Die berufsbegleitenden Studiengänge dauern drei Jahre (6 Semester) und beginnen jeweils Mitte Oktober. Die Vorlesungen finden an drei Abenden in der Woche an der Universität des Saarlandes und der HTW des Saarlandes statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Studiengebühren
Die Studiengebühren betragen 3600 Euro (540 Euro pro Semester). Ratenzahlungen sind möglich. Zudem ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen und Termine können Sie hier nachlesen.
Hinweis: Für Studiengebühren gelten steuerliche Vergünstigungen. Manche Arbeitgeber übernehmen Studiengebühren teilweise oder ganz.
Studieninhalte
Die wesentlichen Inhalte der Studiengänge können Sie hier nachlesen:
Betriebswirtin / Betriebswirt (VWA)
Verwaltungsbetriebswirtin / Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
Studiengang Betriebswirt/in Personal- und Sozialwesen (VWA) (Anmeldung erfolgt über die Akademie für Arbeit und Sozialwesen (AfAS))
Studienpläne
Die aktuellen Studienpläne werden den Studierenden im internen Bereich zur Verfügung gestellt.
Wiederholung der Prüfung
Die nicht bestandene Prüfung kann nur einmal, frühestens nach einem Jahr und spätestens nach 5 Jahren, wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss bestimmt die Einzelheiten für die Wiederholung der Prüfung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden kann u.a., wer eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung hat und je nach schulischer Vorbildung entsprechende Zeiten der Berufstätigkeit nachweisen kann.
Techniker und Meister mit entsprechender Berufserfahrung.
Sonderzulassungen sind möglich. (Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Akademie).